Gleichgeschlechtliche Partnerschaft: So bunt ist die Liebe
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Liebe ist bunt, vielfältig, facettenreich, grenzenlos und somit auch unabhängig von Aussehen, Alter, Herkunft oder Geschlecht. So kämpft die LGBT-Community seit den vergangenen Jahrzehnten beharrlich um Toleranz und Akzeptanz. Warum sollte eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft im öffentlichen Leben anders behandelt werden als eine heterosexuelle Verbindung? Eine berechtigte Frage, auf die auch die Politik immer wieder mit neuen Lösungsansätzen reagiert hat. Nach jahrelangen Angleichungskämpfen erfolgte im Oktober 2017 schließlich der Durchbruch: Die Ehe für alle!
Doch auf dem Weg dahin mussten gleichgeschlechtliche Partnerschaften einige Alternativlösungen in Kauf nehmen, damit ihre Liebe auch rechtlich auf Akzeptanz stieß. Wir geben dir einen kleinen Überblick darüber, was eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft überhaupt bedeutet und welche Partnerschaftsmodelle sie in den vergangen Jahren durchlaufen hat.
Was ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft?
Wie schon der Name verrät, bezeichnet eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft die Liebe zum eigenen Geschlecht – also eine homosexuelle Liebe. Männer lieben Männer, Frauen lieben Frauen. Und das nicht nur in freundschaftlicher oder platonischer, sondern auch in emotionaler und erotischer Hinsicht. Sie führen die gleichen Beziehungsmodelle wie heterosexuelle Paare, haben die gleichen Werte sowie die gleichen Wunschvorstellungen und Bedürfnisse an eine gut funktionierende Partnerschaft. In ihrem Wesen unterscheidet sich eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft also nicht von einer heterosexuellen Verbindung.
Die Liebe macht keinen Unterschied zum Geschlecht. Dennoch mussten homosexuelle Paare in den vergangenen Jahren weitaus kreativere Wege einschlagen, um das Gefühl von „Normalität“ zu erleben. Dies äußerte sich nicht zuletzt auch in Sachen Kinderwunsch und Adoption, so gibt es inzwischen vielerorts beispielsweise Regenbogen-Familien mit gleichgeschlechtlichen Müttern und Vätern. Die größte Herausforderung stellt für viele homosexuelle Paare aber bis heute die gesellschaftliche Akzeptanz dar. Immer noch halten sich gleichgeschlechtliche Paare aus Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung oder Benachteiligung bedeckt, öffentlich zu ihrer Liebe zu stehen. Und das, obwohl zivilrechtlich bereits viel passiert ist.
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Erster Versuch einer Angleichung
Einen ersten Schritt zur Gleichberechtigung bildete in der Bundesrepublik Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz, das von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Verpartnerung ermöglichte. Dadurch bekam eine homosexuelle Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zugesprochen, die dem einer normalen Ehe gleichkam. Diese eingetragene Partnerschaft wurde auch gemeinhin als „Homo-Ehe“ bezeichnet.
Obwohl mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Gleichstellung zum Ehe-Recht vorangetrieben wurde, gab es noch zahlreiche Unterschiede, die im Laufe der Jahre durch Gesetzesänderungen angeglichen wurden. Hier waren vor allem Reformen beispielsweise im Personenstandrecht, Versorgungsausgleich und Unterhaltsrecht notwendig. Größter Knackpunkt stellte immer noch das Adoptionsrecht dar. So dürfen homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kein Kind adoptieren. Lediglich die Stiefkind-Adoption bzw. die Sukzessiv-Adoption – falls bereits einer der Partner ein (bereits adoptiertes) Kind haben sollte – wurde rechtlich erleichtert. Unterm Strich bot die eingetragene Lebenspartnerschaft viele Vorteile, besaß aber dennoch weniger Rechte als eine Ehe.
„Ehe für alle“: Ein Sieg für schwule und lesbische Paare
Am 1. Oktober 2017 wehte die Regenbogenfahne vor sämtlichen Standesämtern in Deutschland. Denn es trat ein Gesetz in Kraft, das gleichgeschlechtlichen Paaren das lang ersehnte Recht auf ihre Eheschließung gewährte. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Zivilehe, die in vollem Umfang rechtlich anerkannt und der Ehe gleichgestellt ist. Damit verbunden sind auch die gleichen Rechte und Pflichten in folgenden Bereichen:
- Erbrecht
- Vertragsrecht
- Rechtliche Vertretung
- Obsorge
- Adoption
- Aufenthaltsrecht
- Steuerrecht
- Versicherungswesen
- Namensrecht
Zusätzlich ist an die „Ehe für alle“ auch die Erwartung geknüpft, dass die Diskriminierung homosexueller Menschen in der Gesellschaft weiter abnimmt. Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe fiel auch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weg. Vor dem 1. Oktober eingetragene Partnerschaften bleiben zwar noch bestehen, können aber seitdem in eine gleichgeschlechtliche Ehe umgewandelt werden.
Wer allerdings von einer Märchenhochzeit im kirchlichen Ambiente träumt, wird sich noch ein bisschen gedulden müssen. Die „Ehe für alle“ ist im religiösen Sinne noch nicht anerkannt. Aber es gibt Hoffnung, da erst kürzlich sogar Papst Franziskus persönlich mehr Rechte für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gefordert hat.
Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland: Ein Überblick in Zahlen
Welche Bedeutung diese hart erkämpfte Errungenschaft für die Gay Community hat, lässt sich auch an Statistiken ablesen. In den letzten zwei Jahren ist die Zahl gleichgeschlechtlicher Eheschließungen sukzessive angestiegen. Im Jahr 2018 gaben sich laut „statista.de“ rund 37.000 gleichgeschlechtliche Paare das Jawort (davon 15.000 Frauen und 22.000 Männer). Ein Jahr später waren es bereits 52.000 Eheschließungen (davon 24.000 Frauen und 28.000 Männer). Die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften unter Männern und Frauen ging dagegen zurück, da viele schwule und lesbische Paare ihre eingetragene Partnerschaft entweder in Form einer „Büroumwandlung“ oder einer standesamtlichen Trauung in eine Ehe überführten.
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